Corona - Praktika - Abitur

Für alle Schülerinnen und Schüler, die durch die Corona Krise ihr Praktikum nicht in vollem Umfang ableisten konnten, gilt: Die Zeit vom 16. März bis zum 3. April wird als Praktikum angerechnet. Es wird also, wie zugesagt, keine Nachteile für Schülerinnen und Schüler, durch das Ruhen des Unterrichts- und Praktikumsbetriebs, geben.

Für die Abiturprüfungen gibt es nun einen detaillierten Terminplan, der auch die fehlende Vorklausur und die Klausur in Französisch enthält. Die Informationen erhalten alle per E-Mail.

Für die FHR-Prüfungen gibt es noch keinen Zeitplan, aber bis zum Ende der Woche werden wir auch da Klarheit haben.

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