Staatlich geprüfte/r Informationstechnische/r Assistent/-in mit Allgemeiner Hochschulreife
Stundentafel
Berufsbezogener Lernbereich
- Mathematik
- Technische Informatik
- Informatik
- Elektrotechnik
- Physik
- Wirtschaftslehre
- Englisch
- Französisch
- Betriebspraktika
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch
- Gesellschaftslehre mit Geschichte
- Religionslehre
- Sport
Differenzierungsbereich
- Wahlfach
Praktikum
- 4 Wochen in der Jahrgangsstufe 12
- 48 Werktage nach der Abiturprüfung
Berufsabschluss bzw. Schulabschluss
Abschlussprüfung
Abiturprüfung
1. Prüfungsfach: Mathematik (Leistungskurs)
2. Prüfungsfach: Technische Informatik (Leistungskurs)
3. Prüfungsfach: Deutsch oder Englisch (Grundkurs)
4. Prüfungsfach: Gesellschaftslehre mit Geschichte oder Religionslehre (Grundkurs)
Berufsabschlussprüfung
Erste Teilprüfung
Die Fächer der Abiturprüfung
Zweite Teilprüfung
5. Informatik
6. Wirtschaftslehre
7. Praktische Prüfung
Abschluss
Mit Bestehen der Abiturprüfung wird nach drei Jahren die Allgemeine Hochschulreife erworben.
Darüber hinaus kann im Anschluss (in der Jahrgangstufe 14) zusätzlich der Berufsabschluss Staatlich geprüfte Informationstechnische Assistentin / Staatlich geprüfter Informationstechnischer Assistent erworben werden.
Nach derzeit gültiger Prüfungsordnung kann Schülerinnen und Schülern, die in die Jahrgangsstufe 12 versetzt wurden und den Bildungsgang verlassen, den schulischen Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden. Diese Fachhochschulreife berechtigt in Verbindung mit dem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- und Landesrecht zum Studium an einer Fachhochschule im Land NRW und in Ländern, die diesen Abschluss anerkennen.
Schülerinnen und Schülern, die den Bildungsgang nach der Jahrgangstufe 12 verlassen und bestimmte Leistungsbedingungen erfüllt haben, kann der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden. Diese Fachhochschulreife berechtigt in Verbindung mit dem Abschluss eines einjährigen gelenkten Praktikum oder einer Berufsausbildung nach Bundes- und Landesrecht zum Studium an einer Fachhochschule im Land NRW und in Ländern, die diesen Abschluss anerkennen.