Informationen zum 22. Februar!

Medizinische Masken im Sinne der Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).

Für die Beschaffung der Masken sind die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise die Erziehungsberechtigten verantwortlich.

Das Schulministerium geht davon aus, dass in allen Familien genügend Maskend vorhanden sind, und die Zeit bis Montag ist ja noch lang.

Da mir im Augenblick gar nichts mehr einfällt, wünsche ich allen ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund.

V. Kleebaum, Schulleiter

 

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